Erstveröffentlichung des Beitrags: 08.06.2019

Am Telefon einen Vertrag abgeschlossen. Nach einige Tagen rufst Du Deinen Kunden nochmal an, doch der ist sich sicher, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Was tut man in so einer Situation? Wann sind Verträge wirklich gültig und wie kannst Du für die rechtliche Gültigkeit von mündlichen geschlossenen Verträgen sorgen?

 

Anwalt Christian Solmecke antwortet

Um Dir einige dieser Fragen zu beantworten, habe ich den Rechtsanwalt Christian Solmecke interviewt und freue mich, Dir hier das Ergebnis präsentieren zu können.

 

Ist ein Ticketversprechen über das Telefon verbindlich?

Der Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“ gilt natürlich immer.  Ein Vertrag ist dann abgeschlossen, wenn die wesentlichen Bestandteile eines Vertrags vorhanden sind, also Preis, Leistung und eventuell auch die Lieferung.

Ein Vertrag kann also auch mündlich zustande kommen. So weit lernt man es im Studium –  was man jedoch nicht lernt, ist die Beweisführung. Gerade bei Verträgen am Telefon sieht es damit schwierig aus.  Rechtlich gibt es in diesem Fall also keine Probleme, aber in der Beweisthematik könnte es zu Komplikationen kommen.

 

Wird da ein Unterschied zwischen B2B und B2C gemacht?

Einen kleinen Unterschied gibt es. Im B2B Bereich hast Du die Möglichkeit, in laufenden Geschäftsbeziehungen nach einem Telefonat ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben an Deinen Gesprächspartner zu schicken, in dem Du kurz alle Inhalte des Telefonats und die Beschlüsse festhältst.  Wenn Du dieses Schreiben verschickst und keine Einwände von Deinem Gegenüber erhältst, kann hier auch Schweigen als Zustimmung gelten.

 

Gibt es da denn eine zeitliche Begrenzung für das Schreiben?

Das Schreiben muss unverzüglich gesendet werden und auch der Gesprächspartner sollte unverzüglich antworten. 2-3 Tage liegen hier aber noch vollkommen im Rahmen. Wer sich allerdings erst 2 Wochen nach dem Telefongespräch meldet, ist definitiv zu spät dran.

 

Gibt es im B2C Bereich einen Unterschied zwischen digitalen und haptischen Produkten?

Generell haben Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Heißt: sie können bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware die gekauften Produkte zurückgeben. Bei digitalen Produkten gibt es eine Besonderheit: Wenn Du Deinen Kunden vorab darüber informierst, kannst Du Deine digitalen Downloads vom Widerrufsrecht ausschließen, da im Fall der digitalen Produkte schwer nachzuvollziehen ist, ob der Kunde das Produkt nicht bereits vollständig genutzt hat.

 

Ist es erlaubt, dass während eines Kundengesprächs auch andere Mitarbeiter:innen zuhören, ohne, dass der Kunde darüber informiert wird?

Im Gegensatz zum Mitschneiden eines Gesprächs ist das Mithören oder das Zuhören vollkommen in Ordnung. Es ist also okay, mit den Kolleg:innen gemeinsam zu telefonieren – sobald jedoch Teile des Gespräch mitgeschnitten werden, muss der Kunde darüber informiert werden und auch seine Zustimmung geben. Die feine Art ist es allerdings nicht, einfach Deine Kolleg:innen lauschen zu lassen. Sag Deinem Gesprächspartner also besser eben Bescheid, dass ihr nicht ganz alleine seid.

 

Kann ich für einen mündlichen Vertrag eine Stornorechnung schreiben?

Sofern klar ist, dass ein Vertrag geschlossen wurde, kann man natürlich eine Stornorechnung schreiben, und sich die angefallenen Kosten zurück erstatten lassen.

 

Fazit

Zusammenfassend heißt das, dass mündliche Zusagen am Telefon zwar geltend sind, es jedoch hier häufig an der Beweislage scheitern kann. Dieses Problem kannst Du mit einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben umgehen.

Falls Dir dieser Beitrag gefallen hat, habe ich eine gute Nachricht für Dich: das hier war nur der erste Teil des Interviews mit Christian Solmecke. Wenn Dich auch der zweite Teil interessiert, schau einfach auf dem YouTube Kanal Kanzlei WBS vorbei.

Hinterlass mir gerne ein Feedback!  Mich würde jetzt noch interessieren, welche rechtlichen Fragen Dich in Deinem Arbeitsalltag sonst noch beschäftigen. Schau auch gerne auf LinkedIn und Instagram vorbei.

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