Erstveröffentlichung des Beitrags: 03.05.2018

Telefonakquise ist vor allem für viele Privatpersonen ein heikles Thema. Niemand wird gerne ungefragt zuhause angerufen und in ein Verkaufsgespräch verwickelt. Zu diesem Thema geistert nun überall – auch in der Geschäftswelt – der Mythos der verbotenen Telefonakquise herum. Aber ist da überhaupt etwas dran?

 

B2B vs. B2C

Zunächst einmal müssen wir diesbezüglich zwei Begriffe klären – und zwar B2B und B2C (beides ist englisch auszusprechen!):

Die Bezeichnung B2B ist eine Abkürzung, die das Geschäftsverhältnis zwischen zwei Unternehmen beschreibt – also Business to Business.

Die Abkürzung B2C steht für die Geschäftsbeziehung zwischen einem Unternehmen und einem privaten Endkonsumenten – also Business to Consumer.

Der Grund, warum diese Begrifflichkeiten zunächst einmal geklärt werden müssen, liegt darin, dass für die unterschiedlichen Geschäftsbeziehungen auch unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Telefonakquise gelten.

 

Telefonakquise B2B

In der Beziehung zu anderen Unternehmen ist die Telefonakquise erlaubt. Allerdings gibt es hier Grenzen, denn es müssen bestimmte Bedingungen für die (Kalt-)Akquise erfüllt sein.

Telefonakquise ist hier zum einen erlaubt, wenn Du in der Annahme anrufst, dass das kontaktierte Unternehmen einen Bedarf für Dein Produkt oder Deine Dienstleistung hat. Beispielsweise kann ein Reifenhersteller davon ausgehen, dass ein Autohersteller Bedarf nach Autoreifen hat. Daher ist es legitim, dass der Reifenhersteller den Autohersteller am Telefon kontaktiert. Dies gilt sowohl für die Kaltakquise als auch für weiterführende Akquise. Nicht legitim wäre es jedoch, wenn eine Baumschule besagten Autohersteller kontaktiert, um ihm möglicherweise ein Dutzend Pflanzen zu verkaufen, denn hier kann ein Bedarf kaum vermutet werden.

Eine weitere hinreichende Bedingung kann eine bereits vorliegende Geschäftsbeziehung sein. Hat der Autohersteller also beispielsweise in der Vergangenheit von sich aus Pflanzen bei der Baumschule erstanden, hat diese grundsätzlich das Recht, das Unternehmen später erneut zu kontaktieren, um ihm ein erneutes Angebot zu unterbreiten – vorausgesetzt natürlich, der Autohersteller widerspricht dem nicht ausdrücklich.

Zu guter Letzt ist Telefonakquise natürlich auch dann erlaubt, wenn der Angerufene zuvor sein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis erteilt hat. In diesem Falle ist die Telefonakquise so lange legitim, bis das Unternehmen sein Einverständnis zurückzieht.

 

Telefonakquise B2C

Dieser Abschnitt kann sehr schnell abgehandelt werden. Denn in der Beziehung zu privaten Endverbrauchern ist die Telefonakquise in Deutschland schlicht verboten. Es sei denn, der betreffende Verbraucher hat sein eindeutiges Einverständnis zu derartigen Anrufen erteilt. Auch hier ist Telefonmarketing bei einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung theoretisch erlaubt, es sei denn natürlich, der Kunde wünscht ausdrücklich nicht mehr kontaktiert zu werden.

In der Kaltakquise gibt es dafür viele andere Möglichkeiten, mit den Endverbrauchern in Kontakt zu treten. Ein Beispiel dafür ist unter anderem die klassische Werbung, oder aber auch Direct Mailings, Messeauftritte, PR und vieles mehr.

Jetzt wo wir die heikle rechtliche Frage geklärt haben, kannst Du gleich damit durchstarten, Dir viele wertvolle Tipps und Tricks zu holen, die Dir sowohl bei der Telefonakquise, als auch in den daraus resultierenden Verkaufsgesprächen zu mehr Erfolg verhelfen werden. Also sieh Dich gerne weiter hier im Blog um, oder besuche meinen YouTube-Kanal, wo Du neben diesem Beitrag viele weitere Artikel auch in Videoform findest, wie zum Beispiel:

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